Landesprogramm Arbeit – Förderperiode 2021 bis 2027
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Konzepte zur Beschäftigungsförderung, zur Aus- und Weiterbildung und zur beruflichen Integration von benachteiligten Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik.
Es werden Vorhaben in folgenden Bereichen gefördert:
Schwerpunkt A: Beschäftigung
unterstützt Unternehmen bei der Fachkräfte-, Nachwuchs- und Beschäftigungssicherung sowie bei der Steigerung von Aus- und Weiterbildungsqualität,unterstützt Beschäftigte bei lebenslangem Lernen und bei der Weiterbildung,investiert in die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen.Schwerpunkt B: Bildung
unterstützt bei der Erschließung von Bildungspotenzialen und Aufarbeitung von Bildungsdefiziten von jungen Menschen,fördert Aktionen zur Steigerung der Ausbildungsbereitschaft und Verbesserung der Ausbildungsqualität in Betrieben,investiert in Unterstützung und Beratung von abbruchgefährdeten Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben,unterstützt bei überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung in Handwerk und in grünen Berufen.Schwerpunkt C: Soziale Integration
fördert Aktionen zur Heranführung benachteiligter Personengruppen an den Arbeitsmarkt,unterstützt Integration arbeitsmarktferner Menschen in Beschäftigung und Ausbildung.Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch ergänzende Programmbestimmungen. Im Rahmen der Schwerpunkte werden gefördert:
Schwerpunkt A: Beschäftigung
A1/a Fachkräfteservice Schleswig-Holstein – ServicestelleA1/b Fachkräfteservice Schleswig-Holstein – Beratungsnetzwerk FachkräftesicherungA2 Branchenspezifische QualifizierungsvorhabenA3 Weiterbildungsbonus Schleswig-HolsteinA4 Frau & BerufSchwerpunkt B: Bildung
B1 Handlungskonzept STEPB2/a Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – Coachings an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)B2/b Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – IT-ScoutsB2/c Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – Regionale AusbildungsbetreuungB3 Überbetriebliche LehrlingsunterweisungSchwerpunkt C: Soziale Integration
C1 Innovative Wege in BeschäftigungC2 ProduktionsschulenC3 Alphabetisierung und GrundbildungC4 Perspektive Arbeitsmarkt (PAM) – Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration GeflüchteterSie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Nähere Informationen entnehmen Sie den Bestimmungen zu den einzelnen Programmteilen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt können alle Stellen außerhalb der Landesverwaltung sein, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Vereine und Stiftungen.
Der Kreis der Antragsberechtigten wird in den einzelnen Programmbestimmungen konkretisiert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Alternative Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes und anderer Zuwendungsgeber müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den einzelnen Programmbestimmungen.