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Copilot für Förderungen
28. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. eines Jahres an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Sie sind antragsberechtigt als Landkreis oder kreisfreie Stadt, wenn Sie örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind.
Sie sind antragsberechtigt für Projekte mit überörtlicher und fachlicher Bedeutung als Träger der freien Jugendhilfe sowie als sonstige juristische und natürliche Person.
Wenn Sie sich für einen vorbeugenden, kooperativen und inklusvien Kinderschutz einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie als Träger der Jugendhilfe oder andere Einrichtung oder Person Maßnahmen im präventiven, kooperativen und inklusiven Kinderschutz planen.
Sie erhalten die Förderung für
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Beta