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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Dienstleistungen und Beratungen durch Technologietransfereinrichtungen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vor allem Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit dem Transfer-Bonus und dem HighTech-Bonus, wenn Sie Dienstleistungen und Beratungen von externen Dritten für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Der Technologietransfer kann zwischen Ihnen als KMU und den beauftragten
stattfinden.
Sie bekommen die Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt im
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 15.000 und dürfen nicht mehr als EUR 75.000 betragen.
Sie können die Förderung für insgesamt höchstens 3 Vorhaben bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das Serviceportal des Landes an den vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragten Projektträger Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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