Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFRE)
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) einzelbetriebliche Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Finanzierung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum.
Sie bekommen die Förderung für die
Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen) sowieErweiterung Ihrer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen).Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/Anlagen und Gebäuden abzielen, mit denen gesetzliche Energieeffizienzstandards erfüllt und gegebenenfalls sogar übertroffen werden und/oder zur Einführung von umweltfreundlicheren Produktionsverfahren und Steigerung der Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen beitragen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Fördersatzes beträgt für
kleine Unternehmen höchstens 20 Prozent undfür mittlere Unternehmen höchstens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.Die Höhe des Zuschusses hängt von der Ausrichtung Ihres Vorhabens ab und ist auf folgende Beträge je neu geschaffenem Vollzeitdauerarbeitsplatz (DAP) begrenzt:
EUR 30.000 für Unternehmen ohne Bezug zu einem der Schwerpunktbereiche Innovation, Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende,EUR 35.000 für Unternehmen mit Bezug zum Bereich Innovation,EUR 40.000 für Unternehmen mit Bezug zu einem der Schwerpunktbereiche Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende, aber ohne Bezug zu Innovation,EUR 45.000 für Unternehmen mit Bezug zum Schwerpunktbereich Innovation und darüber hinaus mit Bezug zu mindestens einem der Schwerpunktbereiche Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende.Ihre förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens EUR 250.000 betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder digital über das Service-Portal des Landes bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der GRW beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss den für das spezifische Ziel 1.3 im EFRE-Programm festgelegten Indikatoren entsprechen sowie nach der analogen Anwendung des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) förderfähig sein. Eine Übersichtskarte der Fördergebiete ist im Internet erhältlich.Sie weisen den Umstieg auf umweltfreundlichere Produktionsverfahren nach, beispielweise verbrauchen Ihre neuen Maschinen oder Anlagen weniger Energie, Wasser oder Ähnliches als bisher eingesetzte Maschinen/Anlagen. Sie können auch den Einsatz umweltfreundlicher Werkstoffe, Rohstoffe und so weiter (beispielsweise Kühlmittel) als Nachweis heranziehen.Bei der Errichtung von neuen Gebäuden muss deren Primärenergiebedarf (PEB) um mindestens 20 Prozent unter der Anforderung für Fast-Nullenergiegebäude liegen.Ihr Vorhaben muss einen beihilfefreien Finanzierungsanteil von mindestens 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten haben.Sie müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren.Ihr Vorhaben muss innovativ sein. Hierzu muss es die Anforderungen der Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holstein (RIS3.SH) erfüllen und neu für Ihre Organisation beziehungsweise Ihr Unternehmen sein, und/oderdas 1. Mal innerhalb des Landes Schleswig-Holstein angewendet werden.neu für Ihre Organisation beziehungsweise Ihr Unternehmen sein, und/oderdas 1. Mal innerhalb des Landes Schleswig-Holstein angewendet werden.Bei Vorhaben der Errichtung oder Erweiterung müssen Sie mindestens 2 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Vollzeitdauerarbeitsplätze (DAP) schaffen, in Betriebsstätten mit mehr als 20 bestehenden Vollzeitdauerarbeitsplätzen mindestens 10 Prozent zusätzliche sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze.Sie weisen nach, dass Sie die Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens besetzen.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,gebrauchte Wirtschaftsgüter, Kosten des Erhaltungsaufwandes (Instandhaltung), Grundstücke, Eigenleistungen, Wohnraum (auch sogenannte Betriebsleiterwohnungen) sowieMietkauf, Leasing oder deren Sonderformen finanzierte Wirtschaftsgüter.