Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Maßnahmen planen, die Langzeitarbeitslose auf dem Weg zurück in das Erwerbsleben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der für die Maßnahmen jeweils als Festbetrag gewährt wird.
Als Arbeitgeber und Träger der Maßnahme wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter. Als Jobcenter richten Sie Ihren Antrag an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind die teilnehmenden Jobcenter, welche den Zuschuss für FAV-plus-Maßnahmen und für Gemeinwohlarbeit 58 an die Arbeitgeber und an die Träger der Maßnahme als Endbegünstigte weiterleiten.
Die Teilnehmenden an der Maßnahme müssen ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Als Jobcenter führen Sie die Auswahl und Zuweisung der Teilnehmenden in die geeigneten Projekte und Tätigkeitsfelder durch.
Die Förderung darf die Regelinstrumente des Jobcenters nicht ersetzen.
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