
Landesweites Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels in Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren (Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030)
27. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Informationen
Wenn Sie als Kommune zukunftsweisende Konzepte und Projekte zur Stärkung des Einzelhandels und zur Belebung von Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren entwickeln und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und zur Belebung von Innenstädten, Stadtteil- und Ortszentren.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss normalerweise für 2 Jahre.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 100.000 in den Grundzentren und EUR 200.000 in den Mittelzentren und dem Oberzentrum.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 30.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare schriftlich und elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Stabsstelle Handel und Innenstadtentwicklung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind saarländische Städte und Gemeinden. Mehrere Städte und Gemeinden können auch einen gemeinsamen Antrag stellen (Verbundprojekt).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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