Wenn Sie Investitionen in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb planen, um die Energieeffizienz zu steigern, Emissionen zu senken, Ihre Tierhaltung zu verbessern oder ökologischen Landbau zu betreiben, oder mit Ihrem Vorhaben zur Transformation der Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank Ihnen als landwirtschaftlichem Unternehmen zinsgünstige Kredite für Ihre Investitionen im Bereich des betrieblichen Umwelt-, Klima- und Tierschutzes (Top-Konditionen) und in ausgewählten Zukunftsfeldern der Landwirtschaft (Premium-Konditionen) bereit.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben zu Top-Konditionen:
Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz,Investitionen zur Minderung von Emissionen (Schutz von Boden, Luft, Wasser),gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Landwirtinnen und Landwirten,Investitionen in den ökologischen Landbau sowieInvestitionen zur Verbesserung der Tierhaltung.Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben zu Premium-Konditionen:
Installation einer Agri-Photovoltaik-Anlage zur Versorgung Ihres Betriebs,Umstellung auf ökologischen Landbau innerhalb der ersten 3 Jahre,autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung,Etablierung und Pflege von Agroforstsystemen sowie Wiedervernässung von Moorstandorten, Bewirtschaftung von Paludikulturen sowie Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen,Investitionen von Ihnen als Hofnachfolgerin oder Existenzgründerin in Gebäude und Maschinen innerhalb der ersten 5 Jahre Ihrer Selbstständigkeit.Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis EUR 10 Millionen je Unternehmen und Jahr. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten finanzieren.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erhalten Sie für Vorhaben in den „Zukunftsfeldern Landwirtschaft“ einen Zinsbonus (Premium-Konditionen).
Unternehmen – mit Ausnahme des gewerblichen Gartenbaus – und Hausbanken können im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine Agrar-Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank beantragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus gemäß der KMU-Definition der Europäischen Union.
Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.Ihre Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, sind abgeschlossen und genehmigt.Wenn Sie in ein Bioenergieprojekt investieren, muss die erzeugte Bioenergie die Nachhaltigkeitskriterien der EU nachweislich erfüllen.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Unternehmen der Fischerei und Aquakultur,Unternehmen in Schwierigkeiten,der Erwerb von Betriebsmitteln,Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und -übernahmen,Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten und Betriebskapital,Erwerb und Anpflanzung einjähriger Pflanzen,Erwerb von Zahlungsansprüchen,Erwerb von Tieren,Entwässerungsarbeiten sowie Bewässerungsvorhaben,Investitionen zur Erfüllung von geltenden Unionsnormen,Investitionen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmitteln bei Investitionen in die Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnissen,Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden (außer Agri-Photovoltaik-Anlagen),Investitionen, die über Leasing finanziert werden,Investitionen für Verkabelungen für Datennetze außerhalb des Privatgrundstücks,Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.