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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Wenn Sie Beratungen zur Verbesserung der Tierhaltung und der Ressourceneffizienz in landwirtschaftlichen Unternehmen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse, die Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Als Anbieterin und Anbieter der Beratungsdienstleistungen erhalten Sie die Förderung für Beratungen zur Verbesserung
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 120,00 je Beratungsstunde (netto) und EUR 1.500 je Beratungsdienstleistung.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Reichen Sie als Beratungsanbieterin oder Beratungsanbieter Ihren Antrag bitte schriftlich beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt ein. Legen Sie Ihren Antragsunterlagen bitte den Vertragsentwurf zwischen Ihnen und der oder dem Endbegünstigen bei.
Antragsberechtigt sind private Anbieterinnen und Anbieter von Beratungsdienstleistungen.
Endbegünstigte sind Erzeugerzusammenschlüsse sowie kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebssitz in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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