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Förderung

FM

wahrscheinlich abgelaufen

Leben auf dem Land

15. Okt. 2023 | Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Verband +6

vor 1 Jahr

10.000.000€

Darlehen

Deutschland

1 Jahr

Informationen

Wenn Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben die ländliche Infrastruktur sowie die Wohn- und Lebensbedingungen in ländlichen Regionen verbessern möchten, können Sie ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.

Kontext

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie bei der Finanzierung von Investitionen, die die Wohn- und Lebensbedingungen sowie die Infrastruktur in ländlichen Regionen Deutschlands verbessern.

Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben:

  • Investitionen in die Verbesserung ländlicher Infrastruktur,
  • Investitionen in den ländlichen Tourismus,
  • Investitionen in ländliches Wohnen, Arbeiten und Leben,
  • Investitionen in Einkommensdiversifizierung.
  • Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.

    Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin oder Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.

    Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen, die von Unternehmen und sonstigen Antragstellerinnen oder Antragstellern geleast werden und der Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der ländlichen Infrastruktur dienen, stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich.

    Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und sonstige Antragstellerinnen und Antragsteller im ländlichen Raum. Das sind zum Beispiel Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen.

    Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Investitionen müssen im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar dienen.
  • Als „ländlicher Raum“ sind alle Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten anzusehen.
  • Nicht gefördert werden Investitionen

  • in die ärztliche Nahversorgung,
  • in Pflegeeinrichtungen sowie
  • in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • Chatte mit der Förderung

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