
Leistungssteigerung im Handwerk
01. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Steigerung der Leistungen im Handwerk fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Handwerksorganisation bei Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Thüringer Handwerksunternehmen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
Einzelprojekte werden normalerweise durch ein Konzeptauswahlverfahren bestimmt, das durch einen öffentlichen Aufruf bekanntgegeben wird. Reichen Sie Ihr Konzept bis zu dem bekanntgegebenen Stichtag ein. Stellen Sie Ihren eigentlichen Antrag für Einzelprojekte und den Antrag für einen Wettbewerb bitte bis zu 6 Wochen vor Projektbeginn bei der Thüringer Aufbaubank.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerksorganisationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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