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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Wenn Sie Vorhaben zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Waldbesitzerin/Waldbesitzer bei Vorhaben der naturnahen Waldbewirtschaftung, bei der Vorbereitung und Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle sowie bei Vorhaben der forstwirtschaftlichen Infrastruktur.
Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Im Bereich der naturnahen Waldbewirtschaftung erhalten Sie die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Im Fall von Kulturpflege oder Nachbesserung beträgt die Bagatellgrenze EUR 500,00, bei forstwirtschaftlichem Wegebau EUR 5.000 und bei allen anderen Maßnahmen EUR 1.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Besitzerinnen und Besitzer von Körperschaftswald nach Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt und Waldbesitzerinnen und Besitzer, deren Betriebsgröße über 150 Hektar liegt, sind von der Förderung für Waldbewirtschaftungspläne ausgeschlossen.
Nicht gefördert werden außerdem Bund, Länder und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen von Bund oder Ländern befindet.
Sie müssen Folgendes nachweisen:
Flächen, die Ihnen zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Beachten Sie bitte außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.
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