Maßnahmen freier Träger und Kommunen zur Fachkräftegewinnung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung
16. Mär. 2024 | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften in Einrichtungen der Kindertagespflege planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie als freien Träger von Kindertageseinrichtungen bei Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in der frühkindlichen Bildung und Betreuung.
Sie bekommen die Förderung für
die Schaffung von zusätzlichen praxisintegrierten Ausbildungsplätzen zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher in Kindertagesseinrichtungen für Schülerinnen oder Schüler als Auszubildende in einer praxisintegrierten Ausbildung (PiA) durch Beteiligung an den Ausbildungskosten im 1. Jahr der Erzieherweiterbildung,die Freistellung von Fachkräften für die Praxisanleitung von Schülerinnen und Schülern in Höhe von 1 Stunde je Woche für die Dauer des 1. Ausbildungsjahres,Qualifizierungsmaßnahmen nach der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) sowie Praktikums- und Fortbildungskosten.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt im Rahmen der
praxisorientierten Ausbildung pauschal EUR 400,00 je Monat und je Schülerin und Schüler im 1. Ausbildungsjahr,Anleitungsfreistellung pauschal EUR 25,00 je Woche und je Schülerin und Schüler im 1. Jahr der praxisintegrierten Ausbildung für die Dauer des 1. Ausbildungsjahres,Qualifizierung nach PQVO pauschal EUR 500,00 je Monat für die Dauer von 6 Monaten.Sie müssen für die Förderbereiche „Praxisintegrierte Ausbildung“, „Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern“ sowie „Qualifizierung nach PQVO“ jeweils einen separaten Antrag einreichen.
Richten Sie Ihren Antrag für die Förderbereiche „Praxisintegrierte Ausbildung“ und „Ressourcen für die Anleitung von Schülerinnen und Schülern“ bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare jeweils spätestens bis zum 31.3. des Jahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Sie können Ihren Antrag für den Förderbereich „Qualifizierung nach PQVO“ jährlich mehrfach stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Schleswig-Holstein, die die Mittel an ihre Standortgemeinde (kommunale Träger von Kindertagesstätten) oder über die Standortgemeinde an die Letztempfängerinnen beziehungsweise Letztempfänger (freie Träger von Kindertagesstätten) weiterleiten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie dürfen zur Praxisanleitung nur Personen einsetzen, die als Gruppenleitung tätig sind und über mehrjährige Kita-Praxis verfügen.Die Praxisanleitung hat in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Qualifizierungsträger zu geschehen. Eine Kooperationsvereinbarung ist abzuschließen.Die praxisintegrierte Ausbildung muss mit dem Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin“/„Staatlich anerkannter Erzieher“ auf DQR-6-Niveau enden.Sie beschäftigen die Fachschülerinnen und Fachschüler sozialversicherungspflichtig im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses und gruppieren sie mindestens analog zum „TVAöD besonderer Teil Pflege“ ein.Sie stellen die anleitende Person mindestens im Umfang von 1 Anleitungsstunde pro Woche frei.