Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Pflege des Kulturgutes von Vertriebenen und Geflüchteten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben, die das Kulturgut von Vertriebenen und Flüchtlingen bewahren helfen, und bei der wissenschaftlichen Forschung dazu.
Die Förderung erhalten Sie für
kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen oder Maßnahmen zur Pflege des Brauchtums,Anschaffungen für Museen, Bibliotheken, Archive und ähnliche Einrichtungen sowie Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt des Bestandes,wissenschaftliche Projekte zur Vertreibung und Eingliederung von Vertriebenen und Spätaussiedlern,Veranstaltungen und Einzelmaßnahmen zur Eingliederung von Spätaussiedlern.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 15.11. für das folgende Jahr beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Vereine,Verbände undjuristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,die Kulturgut mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern pflegen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihre Maßnahme muss den folgenden Zwecken dienen: Erhaltung des Kulturgutes der Vertreibungs- und Fluchtgebiete,Austausch und Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge,Wissenschaft und Forschung hinsichtlich der Eingliederung von Vertriebenen,Kontaktpflege zu Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen in den Herkunftsgebieten.Erhaltung des Kulturgutes der Vertreibungs- und Fluchtgebiete,Austausch und Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge,Wissenschaft und Forschung hinsichtlich der Eingliederung von Vertriebenen,Kontaktpflege zu Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen in den Herkunftsgebieten.Ihr Vorhaben muss einen räumlichen oder inhaltlichen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern haben und normalerweise in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.Sie müssen Ihren (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.Sie müssen mit Ihrem Vorhaben einer gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen sowie den Anforderungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Rechnung tragen.Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben mit hauptsächlich touristischem, geselligem oder politischem Charakter.