Informationen
Wenn Sie als Unternehmen der Weinwirtschaft Maßnahmen planen, um den Absatz rheinland-pfälzischer Weine außerhalb der Europäischen Union zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie, wenn Sie den Absatz und die Vermarktung von Weinen aus Rheinland-Pfalz auf Drittlandsmärkten planen.
Sie erhalten eine Förderung für
Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen,die Teilnahme an bedeutenden internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen,Informationsveranstaltungen und Informationsreisen (insbesondere über die EU-Systeme für geschützte Ursprungsbezeichnungen (gU), geschützte geografische Angaben (ggA) und ökologische Erzeugung),Studien über neue Märkte zur Verbesserung der Absatzförderungsmaßnahmen sowie zur Bewertung der Ergebnisse der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten die Förderung je Vorhaben und Zielmarkt für 3 Jahre. Die Bagatellgrenze beträgt je Vorhaben EUR 5.000.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme und zu bestimmten Auswahlterminen an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
privatwirtschaftliche Unternehmen (natürliche oder juristische Personen) oder Zusammenschlüsse von Unternehmen der Weinwirtschaft,Marketingorganisationen, anerkannte Erzeuger- oder Branchenorganisationen oder öffentliche Stellen der Weinwirtschaftmit Sitz in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre Maßnahme bezieht sich auf Weine rheinland-pfälzischer Herkunft.Der Wein ist für den direkten Konsum auf Drittlandsmärkten vorgesehen; reimportierte Weine sind nicht förderfähig.Sie bewirtschaften keine widerrechtlichen Anpflanzungen oder ohne Genehmigung mit Reben bepflanzte Flächen.Sie haben ausreichende Kapazitäten, um im Anschluss an die geplante Maßnahme die entstehende Nachfrage nach den beworbenen Weinen bedienen zu können.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Unternehmen mit einer direkten oder indirekten Beteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 25 Prozent,Unternehmen in Schwierigkeiten.