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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wenn Sie Maßnahmen zum Schutz des Waldes planen, durch die von Extremwetterereignissen verursachte Schäden beseitigt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei Waldschutzmaßnahmen und bei Maßnahmen, die Waldökosysteme sichern oder wiederherstellen.
Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen zur Wiederaufforstung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Verwendung von ausschließlich standortheimischen Baumarten 90 Prozent, mindestens jedoch EUR 1.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.
Maßnahmen zur sicheren Entnahme von Kalamitäts-Laubholz und Waldschutzmaßnahmen werden nicht mehr gefördert.
Antragsberechtigt sind
Keine Förderung erhalten
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem
Beta