Informationen
Wenn Sie in einem Verbundprojekt zum Einsatz zukunftsweisender Technologien und Dienstleistungen in der maritimen Wirtschaft am Standort Deutschland forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Forschungs- und Technologieprojekte der maritimen Branche am Standort Deutschland.
Sie können die Förderung für ein Verbundprojekt bekommen, das einen zentralen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweist und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden kann:
klimaneutrales Schiff,maritimer Umweltschutz,maritime Digitalisierung,maritime Sicherheit,maritime Ressourcen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahre.
Die Höhe der Förderung beträgt für
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Projekt darf noch nicht begonnen haben.Sie müssen die Verwertung der Forschungsergebnisse in einem Verwertungsplan sicherstellen und jährlich fortschreiben.Die Erstnutzung der Ergebnisse der geförderten Projekte darf nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz stattfinden.Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation.Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation, über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.An Ihrem industriegeführten Verbundprojekt sind Partnerinnen und Partner aus der gewerblichen Wirtschaft und aus der Forschung beteiligt.Sie und Ihre Partnerinnen und Partner haben Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.