Informationen
Wenn Sie in einem Verbundprojekt innovative Echtzeittechnologien zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit in den Bereichen Betriebssicherheit und Gefahrenabwehr entwickeln, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.
Kontext
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Bereich der echtzeitfähigen maritimen Sicherheitssysteme.
Sie bekommen die Förderung vorrangig für Verbundprojekte zu den Anwendungen:
Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen,Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten,Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette,Sicherheit der maritimen Transportsysteme sowie der Seefahrer und Passagiere,mariner Umweltschutz durch Beobachtung und Vermeidung von Unfällen.Es werden auch Innovationscluster gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahre.
Die Höhe der Förderung beträgt für
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes,Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation.Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.Sie verfügen über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten.Sie verfügen über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.An Ihrem industriegeführten Verbundprojekt sind Partner aus der gewerblichen Wirtschaft und aus der Forschung beteiligt.Sie und Ihre Partner haben Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.