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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie technische und nicht technische Innovationen wirtschaftlich verwerten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder bei der Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für eine Dauer von bis zu 15 Monaten.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Größe und dem Alter Ihres Unternehmens und beträgt für
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Projektes müssen mindestens EUR 5.000 betragen. Die direkten Gesamtausgaben dürfen maximal EUR 200.000 betragen.
Der Fördersatz erhöht sich um 10 Prozent, wenn Sie während der Projektlaufzeit tarifgebunden sind oder tarifgleiche Vergütung zahlen oder einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leisten.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über das SAB-Förderportal bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Beta