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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Wenn Sie Vorhaben planen, mit denen die Vermarktungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Produkte gesteigert und Ressourcen eingespart werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungsqualität und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen über 5 Jahre degressiv 60 Prozent bis 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Erzeugerzusammenschlüsse, die ausschließlich Qualitätsprodukte erfassen, verarbeiten oder vermarkten, erhalten einen um 15 Prozentpunkte erhöhten Zuschuss. Der Zuschuss darf den Gesamtbetrag von EUR 400.000 und einen jährlichen Betrag von EUR 100.000 nicht übersteigen.
Die Höhe des Zuschusses für Investitionen kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen betragen. Investitionen von Unternehmen müssen ein Volumen von mindestens EUR 30.000 je Antrag erreichen. Bei Investitionen in den Sektor ökologische Produkte muss das Investitionsvolumen mindestens EUR 10.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Antragsberechtigt sind
sowie bei Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zusätzlich
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Beta