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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Wenn Sie als Kommune oder Verband Ausländerinnen und Ausländer bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune oder Verband bei Projekten, durch die Ausländerinnen oder Ausländer freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
Sie erhalten die Förderung für Ausgaben, die mit der Reintegration in dem jeweiligen Herkunftsland zusammenhängen. Das können vor allem sein:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und kann in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Ihren Antrag richten die zur Ausreise bereiten Ausländerinnen und Ausländer an den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie Stadt, eine Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung oder eine andere Nichtregierungsorganisation. Diese reicht den Antrag an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt weiter.
Antragsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten.
Zuwendungsempfänger sind Landkreise und kreisfreie Städte sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (Verbände der freien Wohlfahrtspflege, in der Flüchtlings- oder Migrantenhilfe oder in beiden tätige Nichtregierungsorganisationen) in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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