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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie Ihre Weiterbildung als Handwerks- oder Industriemeisterin oder Handwerks- und Industriemeister erfolgreich abgeschlossen haben und bereits seit 3 Monaten in Mecklenburg-Vorpommern leben und arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Privatperson nach erfolgreichem Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zur Handwerksmeisterin und Industriemeisterin oder zum Handwerksmeister und zum Industriemeister.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 pro Absolventin und Absolvent. Zusätzlich erhalten bis zu 33 jahresbeste Absolventinnen und Absolventen der Handwerkskammern und bis zu 17 Absolventinnen und Absolventen der Industrie- und Handelskammern je EUR 3.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder elektronisch bei Ihrer Kammer in Mecklenburg-Vorpommern, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben. Spätestens 6 Monate nach schriftlichem Bescheid über Ihre bestandene Meisterprüfung müssen Sie Ihren Antrag einreichen.
Die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern richten ihre Anträge spätestens bis zum 31.12. des Jahres, das dem jeweiligen Projektzeitraum vorausgeht, schriftlich oder elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.
Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern. Sie leiten die Meisterprämie an die anspruchsberechtigten Absolventinnen und Absolventen weiter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Beta