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Copilot für Förderungen
01. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Wenn Sie Ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Gehören Sie zusätzlich zu den Jahrgangsbesten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen weiteren Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen gewährt Ihnen bei einem erfolgreichen Meisterabschluss im Handwerk den Meisterbonus und zeichnet besondere Leistungen der Jahrgangsbesten im Handwerk mit der Meisterprämie aus.
Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
Stellen Sie als Handwerkskammer den Antrag formgerecht bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Für den Meisterbonus stellen Sie den Antrag bis zum 31.5. und 31.10. eines Jahres. Für die Meisterprämie reichen Sie den Antrag bis zum 31.5. des Folgejahres ein.
Als Absolventin oder Absolvent stellen Sie den Antrag für den Meisterbonus und die Meisterprämie jeweils bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer.
Antragsberechtigt ist die zuständige Handwerkskammer als Erstempfängerin. Sie leitet den Zuschuss an die anspruchsberechtigten Absolventinnen und Absolventen weiter.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta