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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie sich als Handwerksmeisterin oder -meister in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Handwerksmeisterin oder -meister bei Ihrer Existenzgründung.
Sie erhalten die Meistergründungsprämie NRW für die Neugründung oder Übernahme eines Betriebes oder wenn Sie sich mehrheitlich an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen beteiligen.
Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 10.500.
Den Antrag stellen Sie vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit über die zuständige Handwerkskammer bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.
Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und -meister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen.
Die Meistergründungsprämie NRW ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta