Messeförderung
06. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Informationen
Wenn Sie als KMU, Handwerksunternehmen oder innovatives Start-up an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU), als Handwerks- und Kleinstunternehmen und als junges und innovatives Unternehmen (Start-up) bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie bei der Teilnahme an internationalen Messen in EU/EFTA und Inland (vor allem für Start-ups sowie Kleinst- und Handwerksunternehmen).
Sie erhalten die Förderung für
Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche,Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport),Hin- und Rücktransport von Exponaten bis zu einer Summe von ingesamt maximal EUR 2.500,Versicherungen für Stand und Exponate,Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Telekommunikationstechnikden obligatorischen Katalogeintrag,Dolmetscherinnen und Dolmetscher,Fremdpersonal während der Messebeteiligung,Eintritt zu einer Messe bei start-up-spezifischen Formaten für bis zu 3 Teilnehmende, die beim geförderten Unternehmen beschäftigt sind.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 4.000 pro Unternehmen, undfür Messen und Ausstellungen in der EU und den EFTA-Staaten sowie internationale Messen im Inland für Handwerks- und Kleinstunternehmen und Start-ups bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2.000 pro Unternehmenfür maximal 2 Messeteilnahmen pro Unternehmen in maximal 3 aufeinanderfolgenden Jahren. Anschließend können Sie für das folgende Jahr keine Förderung erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn elektronisch oder schriftlich an die HA Hessen Agentur GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,Handwerks- und Kleinstunternehmen sowiejunge und innovative Unternehmen (Start-ups), die vor maximal 5 Jahren gegründet wurden und innovative Geschäftsmodelle entwicklen und umsetzen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie Ihren Betriebssitz in Hessen haben.Es muss sich um die Teilnahme an einer Messe oder Ausstellung handeln, die im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft aufgeführt ist und eine internationale Ausrichtung hat.Sie erhalten die Förderung auf Grundlage des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetzes.