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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Wenn Sie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen oder vergleichbare Organisationen Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung einer ergänzenden Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis spätestens zum 15.11. für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wenn Sie das 1. Mal mit der Durchführung beauftragt werden sollen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag bis zum 31.5 des der Förderung vorausgehenden Jahres.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta