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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie als Existenzgründerin, Existenzgründer oder kleines, junges Unternehmen mehr Eigenkapital brauchen, kann der Mikromezzaninfonds Deutschland sich mit bis zu EUR 150.000 an Ihrem Unternehmen beteiligen. Dank zusätzlicher Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Unternehmen, die über den MMF II Beteiligungskapital erhalten, bis Ende 2023 mit Zinszuschüssen gefördert. Die ergebnisunabhängige Vergütung, die für das Beteiligungskapital zu entrichten ist, wird von in der Regel 8 Prozent p.a auf 4 Prozent p.a reduziert. Diese Unterstützung der Unternehmen wird durch die Europäische Union ermöglicht: Die Europäische Union fördert in Deutschland zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Programme und Projekte als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie, finanziert aus der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) im Rahmen von NextGenerationEU.
Mit dem Mikromezzaninfonds Deutschland können Sie als Unternehmensgründerin, Unternehmensgründer oder als kleines und junges Unternehmen Ihr wirtschaftliches Eigenkapital erhöhen, um sich neuen Kreditspielraum für Investitionsvorhaben zu verschaffen. Der Kapitalgeber erwirbt dadurch kein Stimm- oder Einflussrecht in Ihrem Unternehmen, da die Beteiligung in Form einer stillen Beteiligung erfolgt.
Der Fonds richtet sich besonders an
Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten teilweise besondere Konditionen.
Die Beteiligung kann bis zu EUR 50.000 betragen, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu EUR 150.000.
Berechnet wird eine vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung von 8 Prozent pro Jahr. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die ergebnisunabhängige Vergütung 6,5 Prozent pro Jahr. Für Unternehmen, die ab dem 30.7.2021 eine Beteiligung erhalten, reduziert sich bis zum 31.12.2023 die ergebnisunabhängige Vergütung von 8 Prozent bzw. 6,5 Prozent auf 4 Prozent pro Jahr bezogen auf den Nominalbetrag der Einlage. Ab dem 1.1.2024 gilt wieder die Regelvergütung. Gegebenenfalls müssen Sie eine Gewinnbeteiligung von maximal 1,5 Prozent der Einlage zahlen.
Sie entrichten bei Auszahlung eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5 Prozent.
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Sie zahlen das Geld in jährlich gleich hohen Raten zurück, erstmals nach 7 Jahren.
Ansprechpartner ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in dem Bundesland, in dem Sie die Investition umsetzen werden.
Anfragen können Sie auch über die Internetseite des Mikromezzaninfonds stellen.
Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta