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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an einer Messe, Ausstellung und vergleichbaren Veranstaltung im Ausland teilnehmen möchten, um neue Absatzmärkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die auf internationalen Absatzmärkten expandieren wollen.
Sie erhalten die Förderung für die Beteiligung an Messen, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen im Ausland.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem öffentlichen Interesse und der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens unter Berücksichtigung von Kosten und zu erwartendem Nutzen der Messebeteiligung.
Wenn Sie sich für eine Messebeteiligung interessieren, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Organisation beziehungsweise an die beauftragte Durchführungsgesellschaft.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Bayern, die nach Marktstellung, Umsatz, Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl dem mittelständischen Bereich zuzurechnen sind. Dies gilt auch für die freien Berufe, soweit für diese eine Messebeteiligung sachlich in Frage kommt.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
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