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Copilot für Förderungen
16. Jan. 2023 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die Neu- und Weiterentwicklung beziehungsweise Digitalisierung Ihrer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine“ Sie als innovatives mittelständisches Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.
Durch die Gutscheinförderung können Sie projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf Ihren Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Sie können Gutscheine erhalten für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie können als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen eine Erstattung von 80 Prozent und als mittleres Unternehmen von 60 Prozent erhalten, maximal jedoch
Sie können innerhalb von 2 Jahren nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen. Ausnahme ist die Gutscheinvariante MID-Innovation, die auch auf Analyseergebnissen der Gutscheinvariante MID-Analyse beziehungsweise dem bis 2019 geltenden Innovationsgutschein B aufbauen kann.
Die Bagatellgrenze liegt bei MID-Digitalisierung und MID-Analyse bei EUR 4.000 und bei MID-Innovation bei EUR 10.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich.
Beachten Sie bitte, dass die Förderung ab Februar 2024 über ein Losverfahren erfolgt. Sie können sich fortlaufend für das Losverfahren registrieren.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich seit dem 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, es sei denn, sie waren in der Folge zumindest vorübergehend keine Unternehmen in Schwierigkeiten oder sind derzeit keine Unternehmen in Schwierigkeiten mehr oder sie sind kleine und Kleinstunternehmen, die nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind und weder Rettungs- noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.
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