Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Assistent/in
15. Jan. 2023 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie im Zuge von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten Universitäts- oder Fachhochschulabsolventinnen oder -absolventen einstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ bei der Umsetzung von Innovations- beziehungsweise Digitalisierungsprojekten. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.
Im Programmteil MID-Assistent/in erhalten Sie die Förderung für die Neueinstellung einer Person mit einschlägigem Hochschulabschluss zur Umsetzung eines Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojektes.
Dabei geht es um die Umsetzung von Projekten in folgenden Förderschwerpunkten:
Digitale Produkte und Dienstleistungen – Entwicklung intelligenter Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel,Prototypen und MVP (Minimum Viable Product: ein minimal funktionsfähiges, nutzerzentriertes Produkt im Rahmen einer agilen Entwicklung und Optimierung) – Entwicklung und Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen sowie Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld,Grüne Transformation – Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Zeitraum von 2 Jahren
bis zu EUR 33.000, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu 5 Mitarbeitende mit Hochschulabschluss beschäftigen, undbis zu EUR 48.000, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss beschäftigen,für bis zu 2 Jahre.
Bei einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis erhalten Sie einen anteiligen Zuschuss, der abhängig von der vereinbarten Arbeitszeit ist.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Online-Förderportal beim Projektträger Jülich.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Das Projekt muss für Sie eine Neuheit oder verglichen mit dem Stand der Technik eine wesentliche Verbesserung darstellen.Der Hochschulabschluss darf bei der Arbeitsaufnahme nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.Sie müssen eine unbefristete Beschäftigung anstreben. Die Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses beträgt 24 Monate.Sie müssen der MID-Assistentin oder dem MID-Assistenten ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mindestens EUR 30.000 zahlen, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig.Zum Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag stellen, dürfen Sie die Assistentin oder den Assistenten noch nicht eingestellt haben.Von der Förderung ausgeschlossen sind
routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen,Beschäftigungsverhältnisse mit Werkstudentinnen und Werkstudenten,Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die gleichzeitig Anteilseignerinnen oder Anteilseigner an Ihrem Unternehmen sind, sowiePersonen, deren Familienmitglieder 1. oder 2. Grades Anteilseignerinnen oder Anteilseigneer an Ihrem Unternehmen beziehungsweise dessen Geschäftsführerin oder Geschäftsführer sind.