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Förderung

FM

wahrscheinlich abgelaufen

Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Digitale Sicherheit

16. Jan. 2023 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Unternehmen

vor 1 Jahr

15.000€

Zuschuss

Nordrhein-Westfalen

2 Jahre

Informationen

Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine“ Sie als innovatives mittelständisches Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.

Im Programmteil MID-Digitale Sicherheit erhalten Sie die Förderung für die Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit. Die Förderung erfolgt in 3 sich ergänzenden Schwerpunkten:

  • Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation (IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen),
  • Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen (Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich digitale Sicherheit),
  • Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz (Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und dem Erwerb von Firewall-Lösungen beziehungsweise entsprechender Lizenzen, deren Wartung/Updates sowie deren Einbindung).
  • Sie erhalten die Föderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 15.000.

    Sie können innerhalb von 2 Jahren die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.

    Der Zuschuss muss mindestens EUR 4.000 betragen (Bagatellgrenze).

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich.

    Beachten Sie bitte, dass die Förderung ab Februar 2024 über ein Losverfahren erfolgt. Sie können sich fortlaufend für das Losverfahren registrieren.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen in der Lage sein, den für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Eigenanteil aufzubringen.
  • Die Laufzeit Ihres Projekts kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen.
  • Sie müssen für das zu fördernde Vorhaben ein Unternehmen auswählen, das einschlägige Referenzen beziehungsweise Kompetenzen aufweisen kann. Ihre Auswahl muss nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen.
  • Es dürfen keine Unteraufträge im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vergeben werden.
  • Auftragnehmende und auftraggebende Unternehmen dürfen innerhalb einer Fördermaßnahme nicht identisch sein.
  • Von der Förderung ausgeschlossen ist Software, für die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung ausgesprochen hat.

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