
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Digitale Sicherheit
16. Jan. 2023 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine“ Sie als innovatives mittelständisches Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.
Im Programmteil MID-Digitale Sicherheit erhalten Sie die Förderung für die Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit. Die Förderung erfolgt in 3 sich ergänzenden Schwerpunkten:
Sie erhalten die Föderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 15.000.
Sie können innerhalb von 2 Jahren die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.
Der Zuschuss muss mindestens EUR 4.000 betragen (Bagatellgrenze).
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich.
Beachten Sie bitte, dass die Förderung ab Februar 2024 über ein Losverfahren erfolgt. Sie können sich fortlaufend für das Losverfahren registrieren.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen ist Software, für die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung ausgesprochen hat.
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