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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben mit dem Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern.
Sie erhalten die Mittelstandsförderung auf Grundlage der folgenden Einzelprogramme:
Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Davon ausgenommen ist der Bereich Markteinführung innovativer Produkte; hier können Sie ein Darlehen erhalten.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die SAB. Dort reichen Sie bitte auch Ihre Anträge ein.
Der Kreis der Antragsberechtigten, die teilweise als Projektträger fungieren, ist in den jeweiligen Einzelrichtlinien definiert.
Begünstigt sind in den meisten Fällen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (gemäß KMU-Definition) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Für Umweltmanagement-Maßnahmen sind auch kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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