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Copilot für Förderungen
16. Aug. 2021 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie in Mobilfunkmasten und deren Anbindung und Erschließung in einem unversorgten Gebiet investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Errichtung und bei dem Betrieb zusätzlicher passiver Mobilfunkinfrastrukturen in Gebieten, in denen keine leistungsfähige Mobilfunkversorgung vorhanden ist und auch nicht eigenwirtschaftlich aufgrund von Versorgungsauflagen oder vertraglichen Ausbauverpflichtungen entstehen wird.
Sie bekommen die Förderung für den Bau von Mobilfunkmasten und deren Anbindung und Erschließung in bislang unterversorgten Gebiete in ganz Deutschland, um eine Versorgung mit Sprach- und breitbandigen Datendiensten des öffentlichen Mobilfunks mit mindestens 4G sicherzustellen. Mit der Förderung kann eine eventuelle Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen werden, die sich bei einem Mobilfunknetzbetreiber ergibt.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 99 Prozent.
Sie können Ihren Antrag nur im Rahmen eines gesonderten Förderaufrufs einreichen.
Weitere Informationen erteilen das BMDV und der beauftragte Projekttäger Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG).
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta