Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine (RL MoWo)
16. Mär. 2024 | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie für Geflüchtete aus der Ukraine Wohnraum schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Privatperson, als Unternehmen oder sonstige Investorin oder Investor bei der Schaffung von Wohnraum für aus der Ukraine vertriebene Personen.
Sie erhalten die Förderung für
die Neuschaffung von Mietwohnraum und Gruppenwohnungen (Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie Mieteinfamilienhäusern, Gemeinschaftsräume, Genossenschaftswohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen) durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden,die Herrichtung von vermietungsfähigen Wohnungen (Instandsetzung und Teilmodernisierung) in Wohn- und Nichtwohngebäuden undden Ankauf von Zweckbindungen an Wohnungen, die frei sind oder innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung der Förderzusage frei werden.Für die Neuschaffung von Wohnraum erhalten Sie die Förderung als Darlehen, für die Herrichtung von Wohnraum und den Ankauf von Zweckbindungen erhalten Sie einen Zuschuss:
Die Höhe des Grunddarlehens für die Neuschaffung von Wohnraum ist abhängig vom Standort des Objekts und beträgt zwischen EUR 2.630 und EUR 2.950 pro Quadratmeter. Außerdem können Sie ein Zusatzdarlehen zum Beispiel für standortbedingte Mehrkosten oder besondere Wohnumfeldqualitäten bekommen.Die Höhe des Zuschusses für die Herrichtung von Wohnraum beträgt pro Quadratmeter Wohnfläche 40 Prozent der förderfähigen Baukosten und Baunebenkosten, anerkannt werden maximal EUR 750,00 pro Quadratmeter Wohnfläche.Für den Ankauf von Zweckbindungen beträgt die Höhe des Zuschusses abhängig vom Standort des Objekts pauschal zwischen EUR 1,00 und EUR 3,00 pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat.Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das für Sie zuständige Amt für Wohnungswesen bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Investorinnen und Investoren.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Der Wohnraum, für den Sie eine Förderung erhalten, muss der Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine dienen.Sie müssen die vorgeschriebenen Belegungs- und Mietbindungsfristen beachten.Es muss ein bestätigter Bedarf an dem zu fördernden Wohnraum bestehen.Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung der Förderzusage mit der Maßnahme beginnen; bei angekauften Zweckbindungen muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Erteilung der Förderzusage ein Mietvertrag abgeschlossen werden.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.