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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wenn Sie transnationale Mobilitätsmaßnahmen ins europäische Ausland für junge Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Kooperations- und Projektverbünde, die junge Menschen ohne Arbeit und Berufsausbildung (englisch abgekürzt „NEET’s“) individuell durch transnationale Mobilitätsmaßnahmen unterstützen. Im Zentrum stehen Maßnahmen, damit Jugendliche und junge Erwachsene (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln können und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Zielgruppe der Förderung sind arbeitslose und arbeitsuchende junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die einen erschwerten Zugang zu Arbeit oder Ausbildung haben, beispielsweise
Die Förderung umfasst
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:
Die Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Die Projektlaufzeit beträgt 4 Jahre. Für die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Gesamtausgaben gilt eine Obergrenze von maximal EUR 3 Millionen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung ein. Im Förderzeitraum sind 2 Interessenbekundungsverfahren vorgesehen.
Wurde Ihr Vorhaben ausgewählt, werden Sie in der 2. Stufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal einzureichen.
Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände.
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
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