Informationen
Wenn Sie ein Demonstrationsprojekt zum Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer räumlich fest abgegrenzten Region planen oder wissenschaftlich begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie beim Aufbau einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in einer Modellregion entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette und in Kombination mit verschiedenen Wasserstoff-Anwendungen.
Das Förderprogramm ist in 2 Teilbereiche untergliedert.
Im Teilbereich A „Demonstrationsprojekt Modellregion grüner Wasserstoff“ bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben:
Errichtung und Demonstration von neuen oder die Nutzung bestehender Anlagen zur Erzeugung beziehungsweise Beschaffung einer für den Betrieb der Modellregion ausreichenden Menge von Wasserstoff,Errichtung und Erprobung von Speicher- beziehungsweise Lager-, Betankungs- und Transportmöglichkeiten für den produzierten oder beschafften grünen Wasserstoff,Nutzung beziehungsweise Anwendung des produzierten oder beschafften grünen Wasserstoffs in verschiedenen Sektoren wie industrielle Anwendungen, Mobilitätsanwendungen, Strom- und Wärmenutzung in Gebäuden und Quartieren, unabhängige Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen,nichtinvestive Maßnahmen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung durch Sichtbarkeit der Modellregion,Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Demonstrationsprojektes.Im Teilbereich B bekommen Sie die Förderung, wenn Sie ein Demonstrationsprojekt unter technologischen, ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten wissenschaftlich begleiten und untersuchen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragstellerin und Antragsteller sowie Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Ihre Projektskizzen und Anträge können Sie nur im Rahmen von Förderaufrufen einreichen, die im Internet veröffentlicht werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie bitte Ihren Antrag im 1. Schritt zum jeweiligen Stichtag bei der L-Bank ein. Bevor Sie Ihre Projektskizze einreichen, wird Ihnen empfohlen, mit dem Projektträger Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP) Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Die Auswahl der erfolgreichen Skizzen des Demonstrationsvorhabens und des Begleitforschungsprojekts erfolgt durch eine Jury gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Danach können Sie in der 2. Stufe Förderanträge stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, sowie kommunale Unternehmen in privater Rechtsform mit einem kommunalen Anteil von mehr als 50 Prozent und Zusammenschlüsse öffentlich-rechtlicher Körperschaften (zum Beispiel Zweckverbände),Vereine und Stiftungen,Unternehmen.Ein gemeinsamer Antrag durch mehrere Antragstellende ist möglich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie errichten die Modellregion Grüner Wasserstoff mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg und setzen sie dort um.Sie decken mit dem Vorhaben die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette in der Modellregion ab.Die Erzeugung des Wasserstoffs, auch des zu beschaffenden, muss grundsätzlich zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien geschehen (sogenannter „grüner Wasserstoff“).Wenn Sie innovative Speicher- und Transportmöglichkeiten einsetzen, müssen Sie die zu erwartenden CO2-Emissionen im Vergleich zu konventionellen Technologien/Anwendungen bilanzieren.Wenn Sie Wasserstofftankstellen errichten, muss dies mit der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) abgestimmt sein.Innerhalb der Modellregion demonstrieren Sie in einem integrierten Ansatz, wie verschiedene Anwendungen sinnvoll miteinander kombiniert und Synergien erzeugt werden können.In der wissenschaftlichen Begleitforschung setzten Sie sich mit übergeordneten Fragestellungen auseinander, setzen die einzelnen Teile der Modellregion systemisch in Beziehung und stellen die Ergebnisse der Modellregion in einen übergreifenden Rahmen.Konsortialpartnerinnen und -partner müssen ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Konsortialvertrag regeln.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Privatpersonen,Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien,Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht Folge geleistet haben.