Informationen
sonstige Instandsetzungen.Wenn Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft Ihr Gebäude modernisieren, instand setzen oder energieeffizient sanieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Finanzierung von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen.
Sie bekommen die Förderung für Baumaßnahmen, die nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) förderfähig sind.
Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung unter anderem für folgende bauliche Maßnahmen:
Maßnahmen an Sanitärräumen beziehungsweise Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung und Fußböden sowie bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (zum Beispiel Dachaufbau),Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2 beziehungsweise Abbau von Barrieren (zum Beispiel Nachrüstung von Aufzügen, vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden),Verbesserung der Energieeffizienz unter Beachtung geltender baulicher Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (zum Beispiel Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen),sonstige Baumaßnahmen (zum Beispiel Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung),Verbesserung der Außenanlagen (zum Beispiel Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen),Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen,Standard „Altersgerechtes Haus“,Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen,Sie bekommen die Förderung als Darlehen beziehungsweise als Vergünstigungen im Zinssatz bei Maßnahmen nach BEG WG und BEG EM.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 85 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
Ihr Investitionsvolumen muss normalerweise EUR 5.000 je Wohnung eines Gebäudes übersteigen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die durch die von ihnen bestellten Verwalterinnen oder Verwalter vertreten werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Das Gebäude muss am 31.12. des Jahres, in dem Sie den Förderantrag stellen, mindestens 15 Jahre und bei Maßnahmen nach BEG WG und BEG EM mindestens 5 Jahre alt sein,mindestens 3 Wohnungen umfassen.am 31.12. des Jahres, in dem Sie den Förderantrag stellen, mindestens 15 Jahre und bei Maßnahmen nach BEG WG und BEG EM mindestens 5 Jahre alt sein,mindestens 3 Wohnungen umfassen.Sie dürfen mit der Ausführung der Maßnahmen erst nach Darlehenszusage durch die Bewilligungsstelle beginnen.Als Wohnungseigentümergemeinschaft verfügen Sie über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und erbringen einen angemessenen Eigenkapitalanteil von mindestens 15 Prozent der zugrunde gelegten Kosten.