Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen oder von Miet- und Genossenschaftswohnungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen und an selbst genutztem Wohneigentum.
Sie können eine Förderung für bauliche Maßnahmen erhalten, die
den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken,Kohlendioxid-Emissionen reduzieren,dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen sowieder Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen dienen.Außerdem erhalten Sie die Förderung für
den Einbau von Smart-Home-Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik unddie Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt
bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 1.830 je Quadratmeter Wohnfläche und maximal EUR 146.300 je Wohnung undbei Umbau zu einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Das Darlehen muss mindestens EUR 20.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Im Förderbreich „Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhausstandard 85“ können Sie keine Anträge mehr stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnnen und Eigentümer (natürliche und juristische Person), deren Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut ist.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen sowiedie wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen und eine ordnungsgemäße Verwaltung gewährleisten.die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen sowiedie wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen und eine ordnungsgemäße Verwaltung gewährleisten.Wenn Sie bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen umsetzen, müssen durch Ihr Vorhaben Haushalte bei der Versorgung mit Mietwohnraum durch die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen unterstützt werden.Bei baulichen Maßnahmen zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer zusammen mit Ihren Haushaltsangehörigen zum begünstigten Personenkreis nach der Einkommensgrenzenverordnung gehören.Die baulichen Maßnahmen müssen an Wohnungen in Gemeinden durchgeführt werden, die nach ihrer Fläche zur Nutzung für die zu versorgenden Haushalte geeignet sind (festgelegte Wohnflächengrenzen sind einzuhalten), sowietechnisch geeignet und im Hinblick auf die Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnungen wirtschaftlich vertretbar sein.an Wohnungen in Gemeinden durchgeführt werden, die nach ihrer Fläche zur Nutzung für die zu versorgenden Haushalte geeignet sind (festgelegte Wohnflächengrenzen sind einzuhalten), sowietechnisch geeignet und im Hinblick auf die Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnungen wirtschaftlich vertretbar sein.