Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Mietwohnungen energetisch modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg unterstützt energetische Modernisierungsmaßnahmen von Mietwohnungen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:
Im Rahmen der Ergänzungsmodule können Sie eine Förderung für folgende Maßnahmen beantragen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.
Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an
durchführen.
Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg.
Die Baugenehmigung Ihrer Immobilie ist nicht älter als 20 Jahre.
Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen.
Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein.
Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Die Mietparteien müssen dem Modernisierungsvorhaben zustimmen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Beta