Modernisierung von Wohnraum
15. Mär. 2024 | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
durch Immissionen nicht erheblich beeinträchtigt werden undgesunde Wohnverhältnisse erwarten lassen.Wenn Sie in NRW bereits bestehenden Wohnraum modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden sowie auf dem dazugehörigen Grundstück.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Verbesserung der Energieeffizienz,Verbesserungen im Hinblick auf die Umsetzung der Barrierefreiheit,Umbau von Wohngebäuden,Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen,Verbesserung des Sicherheitsempfindens und Maßnahmen zur Digitalisierung,Verbesserung des Wohnumfelds sowiesonstige Instandsetzungen.Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 200.000 pro Wohnung oder Eigenheim.
Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 pro Wohnung betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Wohnraum, den Sie modernisieren wollen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen,zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als 5 Jahren bezugsfertig sein,durch Immissionen nicht erheblich beeinträchtigt werden undgesunde Wohnverhältnisse erwarten lassen.in Nordrhein-Westfalen liegen,zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als 5 Jahren bezugsfertig sein,Beachten Sie bei Modernisierung von Mietwohnraum bitte unter anderem: Ihr Vorhaben muss den Anforderungen des Bauaufsichtsrechts entsprechen.Für den Wohnraum muss in wohnungspolitischer Hinsicht Bedarf bestehen.Der Wohnraum kann nachhaltig an den begünstigten Personenkreis vermietet werden.Nach Durchführung der Maßnahmen verfügt der Wohnraum über eine insgesamt zeitgemäße Wohnqualität, die vor allem den Zugang zu einem Freisitz umfassen soll, und hat je Wohnraum eine Wohnfläche von mindestens 35 Quadratmetern.Ihr Vorhaben muss den Anforderungen des Bauaufsichtsrechts entsprechen.Für den Wohnraum muss in wohnungspolitischer Hinsicht Bedarf bestehen.Der Wohnraum kann nachhaltig an den begünstigten Personenkreis vermietet werden.Nach Durchführung der Maßnahmen verfügt der Wohnraum über eine insgesamt zeitgemäße Wohnqualität, die vor allem den Zugang zu einem Freisitz umfassen soll, und hat je Wohnraum eine Wohnfläche von mindestens 35 Quadratmetern.Im Falle einer Förderung von selbst genutztem Wohneigentum müssen Sie die Einkommensgrenzen des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) einhalten und Ihre Maßnahmen müssen die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen sowie eine angemessene Wohnraumversorgung erwarten lassen.Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.Bei der Durchführung von Maßnahmen an Mietwohnraum müssen Sie bestehende Mietobergrenzen und Belegungsbindungen beachten, bei selbst genutztem Wohnraum müssen Sie Zweckbindungen einhalten.