Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Maßnahmen zur Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg unterstützt Sie bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen, Ausstattungsverbesserungen und umfassenden Modernisierungen von Wohngebäuden und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende.
Die Förderung ist in 2 Programme gegliedert:
Beide Förderprogramme sind modular aufgebaut. Verpflichtende Grundmodule können Sie mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen kombinieren.
Im Klimaschutzprogramm A erhalten Sie die Förderung in folgenden Grundmodulen:
Im Modernisierungsprogramm B erhalten Sie die Förderung in folgenden Grundmodulen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Sie können zusätzlich ein Ergänzungsdarlehen erhalten.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Im Klimaschutzprogramm A können Sie keine Anträge mehr für den Hamburger Energiepass stellen.
Antragsberechtigt sind Personen mit Grundeigentum und Erbbauberechtigung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen sind, werden nicht gefördert.
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