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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2023 | Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei herausragenden Projekten aus allen Bereichen der aktuellen Musik.
Gefördert wird hochambitionierte Musik, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 50.000 pro Projekt und Jahr.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Projektbeginn unter Verwendung der Antragsformulare beim Musikfonds e.V.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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