Informationen
Wenn Sie innovative Vorhaben zur Entwicklung innovativer, marktreifer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen im Kultur- und Kreativbereich sowie im Bereich der Informationstechnologien umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in den Themenbereichen „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“, „künstliche Intelligenz“ und „Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit in der Wirtschaft“, die als Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft durchgeführt werden und dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben.
Sie erhalten die Förderung
im Themenfeld „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“ beispielsweise für folgende Vorhaben: disziplinübergreifende Vorhaben unter Beteiligung der Kultur, Medien oder Kreativwirtschaft (Cross-Innovation),Implementierung kreativwirtschaftlicher Methoden in andere Branchen und Märkte,innovative kulturelle und kreativwirtschaftliche Produktionen und Dienstleistungen zur Erreichung der Klimaneutralität,innovative künstlerische oder kulturelle Dienstleistungen oder Produktionen zur Stadt-, Quartiers-, und Mobilitätsentwicklung,innovative digitale Technologien und Tools für die Kultur und Kulturproduktion,Innovationen zur Entwicklung und zu Anwendungen in digitalen, interaktiven Umgebungen (etwa Metaversum, AR, VR, MR),Projekte zur Erprobung innovativer kultur- und kreativwirtschaftlicher Wertschöpfungsprozesse (zum Beispiel Fab- und Livinglabs, Hacker- und Maker Spaces),innovative Anwendungsmöglichkeiten von KI, Robotik, Beta-Testing, Rapid Prototyping oder Blockchain durch Kultur, Kreativwirtschaft und Medien,Vorhaben, die Technologien, und Mechanismen aus dem Games-Bereich in andere Branchen und Märkte implementieren (Gamification);disziplinübergreifende Vorhaben unter Beteiligung der Kultur, Medien oder Kreativwirtschaft (Cross-Innovation),Implementierung kreativwirtschaftlicher Methoden in andere Branchen und Märkte,innovative kulturelle und kreativwirtschaftliche Produktionen und Dienstleistungen zur Erreichung der Klimaneutralität,innovative künstlerische oder kulturelle Dienstleistungen oder Produktionen zur Stadt-, Quartiers-, und Mobilitätsentwicklung,innovative digitale Technologien und Tools für die Kultur und Kulturproduktion,Innovationen zur Entwicklung und zu Anwendungen in digitalen, interaktiven Umgebungen (etwa Metaversum, AR, VR, MR),Projekte zur Erprobung innovativer kultur- und kreativwirtschaftlicher Wertschöpfungsprozesse (zum Beispiel Fab- und Livinglabs, Hacker- und Maker Spaces),innovative Anwendungsmöglichkeiten von KI, Robotik, Beta-Testing, Rapid Prototyping oder Blockchain durch Kultur, Kreativwirtschaft und Medien,Vorhaben, die Technologien, und Mechanismen aus dem Games-Bereich in andere Branchen und Märkte implementieren (Gamification);im Themenfeld „künstliche Intelligenz“ vor allem für branchenneutrale Vorhaben mit einem der folgenden technologischen Schwerpunkte: KI-Verfahren unter beschränkten Ressourcen/Datensparsamkeit,KI in unsicheren und sich ändernden Umgebungen,Modularisierung, Automatisierung und Transfer von KI-Funktionalitäten,Nutzung von KI Foundation Modellen im Produktions- und Verwaltungskontext,Sicherheit von KI-Systemen;KI-Verfahren unter beschränkten Ressourcen/Datensparsamkeit,KI in unsicheren und sich ändernden Umgebungen,Modularisierung, Automatisierung und Transfer von KI-Funktionalitäten,Nutzung von KI Foundation Modellen im Produktions- und Verwaltungskontext,Sicherheit von KI-Systemen;im Themenfeld „Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit in der Wirtschaft“ vor allem für Vorhaben zu folgenden Schwerpunktthemen: Informationstechnologien,Mobilfunktechnologien (5G, 6G),Cybersicherheitstechnologien.Informationstechnologien,Mobilfunktechnologien (5G, 6G),Cybersicherheitstechnologien.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Einrichtungen, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen), bis zu 90 Prozent,für kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent,für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent undfür Großunternehmen bis zu 50 Prozentder zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:
1. Einreichungsrunde: bis 1.9.20232. Einreichungsrunde: bis 26.4.20243. Einreichungsrunde: bis 31.1.2025rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen,kommunale Unternehmen und Einrichtungen,Forschungs- und Bildungseinrichtungen,Kammern, Vereine und Stiftungenmit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen,zum Ziel haben, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte zu überführen, undvon 2 oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden; dabei müssen auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen, aber nicht mehr als 70 Prozent, und mindestens ein Teilnahmeberechtigter muss ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen sein.thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen,zum Ziel haben, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte zu überführen, undvon 2 oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden; dabei müssen auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen, aber nicht mehr als 70 Prozent, und mindestens ein Teilnahmeberechtigter muss ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen sein.Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.Als Partnerinnen und Partner des geförderten Verbundvorhabens müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.