NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
17. Apr. 2024 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Informationen
Wenn Sie freiwillige Maßnahmen zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt freiwillige innerörtliche Maßnahmen zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK).
Sie erhalten die Förderung für
die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement inklusive der erstmaligen Zertifizierung,Baumpflanzungen,die Schaffung von Naturoasen sowiebegleitende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als finanzschwache Kommune erhalten Sie 90 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Ihre projektbezogenen Personalkosten können je Modul maximal EUR 72.000 betragen in Anlehnung an ein Vollzeitäquivalent bis zur Entgeltstufe 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst.Für Entsiegelungsmaßnahmen können Sie bis zu 20 Prozent der Projektmittel einsetzen.Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der KfW Bankengruppe (KfW) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kommunale Gebietskörperschaften,Gemeindeverbände,rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,kommunale Zweckverbände sowieKörperschaften des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kirchen), die nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts sein.Sie müssen die Maßnahme freiwillig durchführen, es darf sich nicht um eine öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Verpflichtung handeln.Ihre Konzepte und Pläne werden nur gefördert, wenn Sie mindestens eine der darin benannten Maßnahmen umsetzen.Ihr Vorhaben muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.Sie müssen die Maßnahme normalerweise innerhalb von 24 Monaten nach der Förderzusage abschließen. Nach der Umsetzung dürfen mehrjährige Entwicklungspflegemaßnahmen bis zu 36 Monate dauern. Sie müssen eine Zweckbindungsfrist einhalten.Weiterleitungen an Dritte zur Zusammenarbeit oder Umsetzung der Maßnahme müssen in einer Kooperationsvereinbarung geregelt sein.