Informationen
Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund,gemeinnützige Einrichtungen,Einrichtungen der öffentlichen Hand,Religionsgemeinschaft undnatürliche Personen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie in den Erhalt eines Gebäudes investieren, das unter Denkmalschutz steht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die NRW.BANK unterstützt Sie bei investiven Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens aber EUR 25.000 und höchstens EUR 2 Millionen.
Beantragen Sie die Förderung vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Hausbank oder einem Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die NRW.BANK weitergeleitet.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
mittelständische Unternehmen,Das Gebäude muss unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen.Wird das Gebäude (überwiegend) wohnwirtschaftlich genutzt, muss mindestens eine Wohnung von Ihnen als Investorin oder Investor beziehungsweise Eigentümerin oder Eigentümer selbst genutzt werden.Sie müssen die baulichen Vorschriften des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW beachten.Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.Ihr Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.Nicht gefördert werden
der Erwerb von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz,die Verbesserung der Außenanlagen,Umschuldungen.Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.