Informationen
Wenn Sie ein Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben in Nordrhein-Westfalen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die NRW.BANK unterstützt Sie als Unternehmen, Unternehmen in Gründung sowie kommunales und gemeinnütziges Unternehmen und als Freiberuflerin und Freiberufler bei der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in 2 Förderbereichen:
A. Digitalisierungsvorhaben: Investitionen in die digitale Ausstattung in den Bereichen „Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren“, „Digitale Produkte und Leistungen“ und „Digitale Strategie und Organisation“ sowieB. Innovationsvorhaben: Investitionen in Technologiefeldern (zum Beispiel Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnologien, Neue Materialien, Energie, Umwelt, Medizintechnik, Biotechnologie, Micro-/Nano- und Optotechnologien, Verkehr, Logistik) in den Bereichen „Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Produktionsprogramm“, „Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktions-/Leistungsverfahren“ und „wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren“.Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel finanzieren.
Als Unternehmen können Sie für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab EUR 25.000 eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank beantragen.
Stellen Sie den Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn an die NRW.BANK weiter.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen (dazu gehören privatrechtlich, öffentlich-rechtlich und gemeinnützig organisierte Rechtsformen),Stiftungen sowieAngehörige der freien Berufe.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.Das Vorhaben muss einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.Nicht gefördert werden
Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Zinsanpassungen sowieUnternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.