Informationen
Wenn Sie Investitionen zur dauerhaften Steigerung der Energie- oder Ressourceneffizienz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die NRW.BANK unterstützt Sie als Unternehmen und Angehörige der freien Berufe bei der Einführung von Maßnahmen, die zu einer erheblichen Energieeinsparung und deutlichen Reduzierung von CO2-Emmissionen beitragen.
Sie erhalten die Förderung für
Ersatzinvestitionen (Erwerb von fabrikneuen und/oder gebrauchten Anlagen/Nutzfahrzeugen),die Modernisierung und/oder Generalüberholung von im Unternehmen bestehenden Anlagen, die die Effizienzwerte erreichen, sowieNeubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden, wenn sie zur deutlichen Energie- und CO2-Einsparung beitragen,in folgenden Bereichen:
Energieeffizienz (Steigerung um mindestens 20 Prozent),Ressourceneffizienz (Steigerung um mindestens 2 Prozent),Lärmschutz und Luftreinhaltung,Grüne Technologien sowieNeubau oder Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen im Rahmen der Programmvariante Bauen.Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Sie können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen finanzieren.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 4 bis 10 Jahre, bei der Programmvariante Bauen 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre.
Als Unternehmen können Sie für Investitionsdarlehen ab EUR 25.000 eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank beantragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über Ihre Hausbank an die NRW.BANK.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, undAngehörige der freien Berufe.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Im Fall von Ersatzinvestitionen schaffen Sie das zu ersetzende Wirtschaftsgut im Unternehmen ab; Ersatzinvestitionen für bestehende Anlagen oder Anlagenteile müssen eine Verbesserung der Wirksamkeit zur Folge haben.Ihr Investitionsvorhaben lässt einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten.Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.Die jeweiligen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens und die spezifischen Anforderungen der Förderbereiche sind erfüllt.Damit Sie die Programmvariante Bauen nutzen können, müssen Sie eine Förderzusage im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) haben.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.