Informationen
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen oder als Freiberuflerin oder Freiberufler in emissionsarme Mobilität investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die NRW.BANK unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen Darlehen bei verschiedenen Vorhaben im Bereich Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen.
Sie erhalten die Förderung grundsätzlich für folgende Vorhaben mit Batterie-, Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantrieben:
Erwerb von Personen- und Lastkraft-Fahrzeugen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft), Ausnahme: Leasingfinanzierungen,Umrüstung von Personen- und Lastkraft-Fahrzeugen auf die genannten Antriebe,mit diesen Technologien zusammenhängende Investitionen (zum Beispiel Batterietechnik, Lade- oder Tankstelleninfrastruktur und damit zusammenhängende PV-Anlagen [ohne EEG-Vergütung] sowie begleitende Kosten (zum Beispiel Speicher, Dachkonstruktion) undForschungs- und Entwicklungsvorhaben gegebenenfalls mit dazugehörigen Betriebsmittelbedarfen (zum Beispiel Batterieentwicklung, Energiespeicherung).Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 10 Millionen. Sie können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen finanzieren. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 4 bis 10 Jahre.
Als Unternehmen können Sie für Investitionsdarlehen ab EUR 25.000 eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank beantragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über Ihre Hausbank bei der NRW.BANK.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen (dazu gehören privatrechtlich, öffentlich-rechtlich und gemeinnützig organisierte Rechtsformen),Stiftungen undAngehörige der Freien Berufe.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten abschließen.Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.Für Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Zinsanpassungen erhalten Sie keine Förderung.Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.