Informationen
Wenn Sie Investitionen in Infrastruktureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen tätigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die NRW.BANK unterstützt Sie bei Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen in folgenden Bereichen:
Umweltschutz,Städtebau,Verkehr,Soziales,Pflege und Betreuung behinderter Menschen,Bildung und Qualifizierung,Entwicklung des ländlichen Raums,öffentliche Verwaltung undBreitbandinfrastruktur.Sie bekommen die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten, normalerweise maximal EUR 150 Millionen.
Die Laufzeit Ihres Darlehen beträgt zwischen 3 und 30 Jahren.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte auf den dafür vorgesehenen Vordrucken über Ihre Hausbank ein. Diese leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen (dazu gehören privatrechtlich, öffentlich-rechtlich und gemeinnützig organisierte Rechtsformen),gemeinnützige Organisationen (inklusive Kirchen),Angehörige der Freien Berufe sowieprivate Investorinnen und Investoren.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen für die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen öffentliche oder gemeinnützige Träger vorsehen.Basiert die Nutzung auf einem Miet-, Pacht- oder Nutzungsvertrag, so muss dieser zunächst eine Vertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren aufweisen.Für Infrastruktureinrichtungen, die fast ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Freiberuflerinnen und Freiberufler genutzt werden, rein wohnwirtschaftliche Vorhaben und die Umfinanzierung von bereits abgeschlossenen Infrastrukturmaßnahmen erhalten Sie keine Förderung.Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.