Informationen
Wenn Sie als Kommune oder öffentliche Einrichtung in Infrastrukturmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Die NRW.BANK unterstützt Sie als Kommune oder öffentliche Einrichtung zusammen mit der KfW Bankengruppe bei der zinsgünstigen und langfristigen Finanzierung Ihrer kommunalen Infrastrukturmaßnahmen.
Sie bekommen die Förderung für alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur, zum Beispiel in den Bereichen
Maßnahmen zum Klimaschutz,allgemeine Verwaltung,öffentliche Sicherheit und Ordnung,Wissenschaft, Technik und Kulturpflege,Stadt- und Dorfentwicklung, unter anderem auch touristische Infrastruktur,soziale Infrastruktur,Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,kommunale Verkehrsinfrastruktur,Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger,Grundstücke als notwendige Bestandteile eines Investitionsvorhabens, Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb,Planungskosten rückwirkend für maximal 3 Jahre ab Antragstellung, die Gegenstand Ihres aktuell zu finanzierenden Investitionsvorhabens sind.Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt
bei Kreditbeträgen von bis zu EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben,bei Kreditbeträgen über EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm „NRW.BANK Kommunal Invest“ und 50 Prozent aus dem Programm „NRW.BANK Kommunal Invest Plus“.Der Kredithöchstbetrag beträgt EUR 150 Millionen pro Jahr und Antragstellenden.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10, 20 oder 30 Jahre.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der NRW.BANK ein. Sie können Ihren Antrag auch digital über das Kommunenportal der NRW.BANK stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kommunale Gebietskörperschaften,rechtliche unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,Gemeindeverbände, die ein Kreditrisiko-Standardansatz-Risikogewicht von Null aufweisen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Kredite werden vorhabenbezogen vergeben. Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um eine kommunale Infrastrukturmaßnahme handeln.Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.Nicht gefördert werden unter anderem Investitionen in Betriebsmittel, reine Kapitalanlagen und Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben.