Informationen
Wenn Sie Vorhaben mit positivem Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen im In- und Ausland finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Der NRW.BANK.Universalkredit steht auch für von der Unterbrechung der A45 betroffene KMU zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Energieversorgung von Gas auf erneuerbare Energien umstellen wollen, können Sie als Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder Handwerksbetrieb außerdem ein Darlehen in der Fördervariante „Weg vom Gas“ erhalten.
Kontext
Die NRW.BANK unterstützt Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer, gewerbliches Unternehmen, Freiberuflerin oder Freiberufler mit dem NRW.BANK Universalkredit bei der Umsetzung von Vorhaben im In- und Ausland.
Sie erhalten das Darlehen für
Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen,Betriebsmittel,Gründung.Außerdem erhalten Sie als kleines und mittleres Unternehmen, Handwerksunternehmen, Freiberuflerin oder Freiberufler in Südwestfalen, wenn Sie von der Sperrung der A 45 wegen der Sprengung der Rahmede-Brücke betroffen sind, befristet bis zum 31.12.2025 ein zinsgünstiges Darlehen zur Minderung der Umsatzeinbußen oder höheren allgemeinen Betriebs- und Materialkosten.
In der Fördervariante „Weg vom Gas“ erhalten Sie als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder als Handwerksunternehmen befristet bis zum 30.6.2024 eine Förderung für die Umstellung von Erdgas auf erneuerbare Energien.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens ist nicht begrenzt, ab EUR 1 Million können besondere Bestimmungen gelten. Sie können mit dem Darlehen bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben finanzieren.Die Laufzeiten betragen 3 bis 9, 10, 15 oder 20 Jahre (bei Ratendarlehen) beziehungsweise 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre (bei endfälligen Darlehen).Für Unternehmen ist die Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab EUR 125.000 möglich.Die Höhe des Darlehens in der Fördervariante „Weg vom Gas“ beträgt bis zu EUR 2 Millionen mit Tilgungsnachlass von 30 Prozent der Darlehenssumme (maximal EUR 200.000).Die Höhe des Darlehens für von der A-45-Sperrung betroffene Unternehmen beträgt bis zu EUR 2 Millionen mit Tilgungsnachlass von 20 Prozenzt der Darlehenssumme (maximal EUR 100.000).Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn weiter an die NRW.BANK.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Existenzgründerinnen und Existenzgründer,inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundenen Unternehmen) EUR 500 Millionen nicht überschreitet,Angehörige der Freien Berufe.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen,ein Vorhaben planen, das dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt und einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen hat (auch Investitionsvorhaben im Ausland werden gefördert),bei Darlehensbeträgen von mehr als EUR 10 Millionen die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens darlegen.die Gesamtfinanzierung sicherstellen,ein Vorhaben planen, das dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt und einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen hat (auch Investitionsvorhaben im Ausland werden gefördert),bei Darlehensbeträgen von mehr als EUR 10 Millionen die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens darlegen.Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, können in- und ausländische Umsatzsteuerbeträge nicht mitfinanziert werden.Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.Wenn Sie Vorhaben im Ausland durchführen wollen, beachten Sie bitte außerdem: Der Sitz Ihres Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.Die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen Sie mindestens einhalten. Ebenso müssen Ihre Maßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Umweltregelungen im Investitionsstaat stehen.Der Sitz Ihres Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.Die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen Sie mindestens einhalten. Ebenso müssen Ihre Maßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Umweltregelungen im Investitionsstaat stehen.